Vergleichen Sie die Leistungen Ihres Kfz-Vertrages

Berechnen Sie selbst Ihre Kfz-Versicherung und
lassen Sie sich die günstigsten Tarife anzeigen.
Sie haben die Möglichkeit, den Tarif sofort online abzuschliessen oder ein Angebot anzufordern.

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Tarife und Leistungsumfang können von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft sehr unterschiedlich sein.

Informieren Sie sich, welche Leistungen in Ihrem Vertrag angeboten werden oder welche Risiken Sie zusätzlich absichern können - denn nicht nur der Beitrag muss stimmen, sondern auch Versicherungsschutz und Leistungen.
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nach obenWerkstattbindung

Enthält Ihr Tarif eine Werkstattbindung, bestimmt Ihr Versicherer im Schadensfall eine Werkstatt, in der das beschädigte Fahrzeug repariert werden muss.
  • Da die Gesellschaften mit Ihren Vertragswerkstätten günstigere Preise und Reparaturvorgaben vereinbart haben, sind diese Tarife mit Werkstattbindung für den Kunden preiswerter.
  • Zu beachten ist, dass z.B. für Neuwagen aufgrund der Herstellergarantie meist eine Vertragswerkstatt vorgeschrieben ist.
  • Unabhängige Kfz-Werkstätten sind in der Vorgehensweise des Reparaturumfanges uneingeschränkter.
 

nach obenMallorca-Police

Die sogenannte "Mallorca-Police" bietet Haftpflicht-Versicherungsschutz bei Unfällen mit Mietautos im europäischen Ausland.. Sie ist als Zusatzversicherung für die Dauer von einem bis zwölf Monate abschließbar und wird bei den meisten Gesellschaften für einen Monat beitragsfrei angeboten.

Sie ist für Fahrer sinnvoll, die im Ausland mit fremden Fahrzeugen fahren und das Risiko einer unzureichenden Deckungssumme des Mietwagens ausschließen wollen.
Werden nach einem Unfall höhere Ansprüche gestellt, gehen diese zu Lasten des Unfallverursachers.
  • ...die Mallorca-Police gleicht den erhöhten Schadensbetrag aus
  • versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und der mitreisende Lebenspartner
  • Unfallschäden an Mietwagen sind nicht versichert
  • Tipp: Mieten Sie im Ausland nur ein Auto bei anerkannten Autovermietungen
 

nach obenRabattretter

Es passiert doch - Sie sind lange Zeit unfallfrei gefahren und verursachen mit Ihrem Auto einen Unfall.

Das ist besonders ärgerlich, denn Ihr Versicherungsvertrag wird um eine oder mehrere Schadensfreiheitsklassen zurückgestuft. Die Erhöhung des Beitragssatzes ab dem nächsten Versicherungsjahr kommt auf Sie zu.

Der "Rabattretter" - wenn im Versicherungsvertrag zusätzlich verankert - erlaubt Schäden ohne Zurückstufung und Beitragserhöhungen.
  • Besonders lohnend ist das für Versicherte, die bereits in einer niedrigen SF-Klasse (z.B. SF 25) eingestuft sind.
  • Tipp: Beachten Sie in den Vertragsbedingungen, ob und in welche teurere Klasse Sie z.B. ab dem 2. Schaden zurückgestuft werden könnten.
 

nach oben Neuwert - Entschädigung

Eigentlich ein "Muss" für jeden Besitzer eines Neuwagens.

Bei Totalschaden bekommen Sie den Neuwert des Fahrzeuges ersetzt - innerhalb der ersten 12 Monate (bei einigen Gesellschaften bereits bis 24 Monate).

  • Ihr neues Auto hat nach zehn Monaten einen Wiederbeschaffungswert von ca. 15.000 Euro. Der aktuelle Neuwert beläuft sich auf ca. 20.000 Euro. Im Falle eines Totalschadens würden Sie durch die Neuwert-Vereinbarung 5.000 Euro mehr an Leistungen von Ihrem Versicherer bekommen.
 

nach obenErweiterter Wildschaden-Schutz

In der Fahrzeugversicherung ist der Zusammenstoß mit Wildtieren abgesichert.

Vorausgesetzt, es handelt sich um so genanntes Haarwild. Hierzu zählen lt. Bundesjagdgesetz: Hirsche, Rehe, Wildschweine, Füchse, Feldhasen sowie Wildkatzen, Dachse und Marder. Nicht dazu gehören z.B. Rinder, Pferde, Schafe, Hunde, Katzen und Hauskaninchen ...

  • Nur einige Gesellschaften decken den Zusammenstoß mit weiteren Tieren (Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen) bzw. allen Tieren ab.
  • Wenn Sie viel in ländlichen Gebieten unterwegs sind, sollte der Zusammenstoß mit allen Tieren in Ihrem Kaskovertrag eingeschlossen sein.
  • Tipp: Kommt es zum Wildunfall, sichern Sie auf jeden Fall die Unfallstelle und verständigen Sie die Polizei und diese dann den zuständigen Förster. Als Nachweis für Ihren Versicherer brauchen Sie das Unfallprotokoll und die sogenannte "Wildbescheinigung".
 

nach obenVersicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit

Laut § 61 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) gilt: "Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt".

Diese Vorschrift gilt in der Regel für jeden Kaskoversicherungsvertrag. Doch die Anzahl der Unfälle, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, nimmt in den letzten Jahren immer mehr zu.

  • Bei einigen Gesellschaften ist dieser Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit versicherbar.
  • Ein einfaches Beispiel: Sie beachten eine Rote Ampel nicht und verursachen dadurch einen Unfall. Den Schaden am eigenen Fahrzeug würde im Normalfall Ihre Fahrzeugversicherung nicht decken, da das Überfahren einer Roten Ampel grob fahrlässig ist.
 

nach obenFolgeschäden am Fahrzeug durch Marderbiss

Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen durch Marderbiss sind in der Kaskoversicherung bereits eingeschlossen.

Doch was passiert, wenn auch Aggregate, Fahrzeugelektrik und weitere Fahrzeugteile durch Marderbisse Schaden genommen haben; diese erst später festgestellt werden bzw. Folgeschäden am Kfz verursachen?

  • Marder sind nicht nur auf dem Lande unterwegs, sondern verursachen auch in den großen Städten Schäden an Fahrzeugen.
  • Deshalb ist die Absicherung gegen Folgeschäden durch Marderbisse am Fahrzeug jedem zu empfehlen, der eine Fahrzeugversicherung abschließen möchte.
 

nach obenGAP Differenz-Deckung für Leasingfahrzeuge

Bei Leasingfahrzeugen kommt es oft vor, dass der Entschädigungsbetrag nach einem Diebstahl oder Totalschaden nicht ausreicht, um die Restforderung des Leasinggebers auszugleichen.

  • Diese Lücke kann im Rahmen der Vollkaskoversicherung mit der GAP-Deckung geschlossen werden.
 

nach obenNachträglich eingebaute Fahrzeug- und Zubehörteile

Radio, CD-Player oder Navigationssysteme - ab Werk mitgeliefert - sind in der Regel durch die Kaskoversicherung mitversichert.

Doch welcher Versicherungsschutz besteht für nachträglich eingebautes Zubehör?

  • Bis zu vertraglich festgelegten Obergrenzen, z.B. 2.500, 5.000 Euro, können Sie nachträglich eingebaute Fahrzeug- und Zubehörteile mitversichern.
  • Dazu gehören z.B. nachträglich eingebaute Navigations- und Multimediasysteme, Musikanlagen usw. Auch für Fahrzeugtuning und Sonderlackierungen besteht Versicherungsschutz.
 

nach obenErweiterter Elementarschaden-Schutz

Schäden am Kfz durch Schneelawinen, Geröll-, Schlamm- und Gesteinsmassen werden von dieser Zusatzversicherung ersetzt.
 

nach obenErsatz von Überführungs- und Zulassungskosten

Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen oder zerstört wird, muss in der Regel ein neues Fahrzeug gekauft werden. Dadurch können Überführungs- und Zulassungskosten entstehen.

Die nachgewiesenen Kosten werden in dem Fall ersetzt.
 

nach obenAustausch der Fahrzeugschlösser

Die Schlüssel von Ihrem Fahrzeug wurden gestohlen oder entwendet - die Schlösser müssen ausgetauscht werden. Diese Absicherung ersetzt die entstandenen Kosten.
 

nach obenErsatz der nachgewiesenen Kosten für Kühl- und Schmiermittel

Tritt ein Schadensfall ein, können Kosten für Kühl- und Schmiermittel übernommen werden.
 

nach obenErsatz für Leuchtmittel

Werden Leuchtmittel beschädigt oder zerstört, werden die Kosten ersetzt.
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zu den Kfz-Versicherungen.
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