


| Steuererklärung - Abgabe bis Ende Mai oder Antrag auf Fristverlängerung |
| 21.05.2012 - 17:00 - Finanzen |
| „Kalte Progression“ - Wenn sich mit dem Lohn auch die Steuerzahlung erhöht |
| 14.05.2012 - 17:00 - Begriffe |
| Wohngebäudeversicherung umfasst Hausrat nicht |
| 07.05.2012 - 17:00 - Urteil |
| Mehr Sonne, aber sicher! |
| 30.04.2012 - 17:00 - Gesundheit |
| Gewährleistung und Garantie |
| 23.04.2012 - 17:00 - Allgemeines |
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Sichern Sie Ihre Interessen als Mieter oder Vermieter von Wohnungen und Grundstücken mit der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Kündigungen von Mietverträgen, Mieterhöhungen, Schäden in der Wohnung bzw. am Haus führen oft zu Streitigkeiten, die vor Gericht enden. Von der Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz werden Anwalts- und Gerichtskosten übernommen.
Die Wohnungs- und Gründstücks-Rechtsschutz kann einzeln abgeschlossen werden.
Beachten Sie: Versicherungsschutz besteht jeweils nur in der Eigenschaft, die Sie in der Versicherungspolice angeben, z.B. als Mieter oder Eigentümer Ihrer selbst genutzten Wohnung oder Hauses. |
| Sie sind Mieter einer Wohnung oder eines Hauses |
| Sie sind Eigentümer einer Wohnung, eines Hauses |
| Sie sind Vermieter von Wohnobjekten |
| Folgende Rechts-Schutz-Gebiete werden abgedeckt |
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