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Photovoltaik-Anlagen (Solarstromerzeuger) werden immer häufiger auch gewerblich genutzt. Zukünftige Betreiber einer solchen Anlage sollten sich frühzeitig über die Möglichkeiten des Versicherungsschutzes für ihre Investition informieren.
Die Versicherer bieten i.d.R. zwei verschiedene Vertragsmodelle für Photovoltaikanlagen an:
Zu den stationär installierten Einzelkomponenten gehören:
Leistungen Bei der Photovoltaikanlagen-Versicherung handelt es sich um eine Allgefahrenversicherung. Auch nicht weiter genannte Gefahren sind mitversichert, sofern diese nicht ausgeschlossen werden.Versichert sind:
Sachschäden können ausgelöst werden durch:
Es können auch verschiedene Deckungserweiterungen vereinbart werden, z.B.: Schadensuchkosten, Datensicherung, Baudeckung oder Nachhaftung. Ausschlüsse Die Ausschlüsse sind vertraglich geregelt und standardisiert. Demnach leistet der Versicherer nicht bei Schäden durch:
Hinweis: Je nach Anbieter können auch andere oder zusätzliche Haftungsaussschlüsse erfolgen. Schadensfall Bei der Photovoltaikversicherung handelt es sich um eine Neuwertversicherung. Im Versicherungsfall werden die Kosten für Reparatur, Ersatz oder Wiederaufbau erstattet. Sowohl bei Teil- oder Totalschäden werden auch die anfallenden Kosten für Montage, Demontage, Zollgebühren etc. ersetzt. Zu beachten ist aber, dass es je nach Größe der Anlage einen Selbstbehalt gibt und dass anfallende Kosten nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme zzgl. der Summen für Nebenvereinbarungen (Preissteigerungen, Technologiefortschritt) und Deckungen auf erstes Risiko übernommen werden.
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Photovoltaikversicherung. Verwenden Sie dazu unser Kontaktformular. mehr... |