


| Steuererklärung - Abgabe bis Ende Mai oder Antrag auf Fristverlängerung |
| 21.05.2012 - 17:00 - Finanzen |
| „Kalte Progression“ - Wenn sich mit dem Lohn auch die Steuerzahlung erhöht |
| 14.05.2012 - 17:00 - Begriffe |
| Wohngebäudeversicherung umfasst Hausrat nicht |
| 07.05.2012 - 17:00 - Urteil |
| Mehr Sonne, aber sicher! |
| 30.04.2012 - 17:00 - Gesundheit |
| Gewährleistung und Garantie |
| 23.04.2012 - 17:00 - Allgemeines |
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Plötzlich kündigt Ihr Arbeitgeber Sie ungerechtfertigt - Sie müssen den Ihnen zustehenden Lohn einklagen.Ihr Arbeitgeber verlangt Schadensersatz wegen angeblicher Eigentumsbeschädigung. Jederzeit und völlig unerwartet kann es zum Rechtsstreit kommen.
In der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz, sowie nur in der Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige, werden die rechtlichen Interessen rund um Beruf und Arbeitsvertrag abgesichert. Die Berufs- und Arbeits-Rechtsschutz unterstützt Sie, wenn es zu Auseinandersetzungen und Streitigkeiten in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis kommt. Umstände, die häufig zu Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber führen:
Nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit wurde einem Mitarbeiter gekündigt.
Der Angestellte erhob fristgerecht Klage. Das folgende Rechtsverfahren führte zu einem Vergleich. Der gekündigte Angestellte erhielt für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von 25.000 EUR. Die Arbeitsrechtsschutzversicherung übernahm die Kosten für den Rechtsanwalt.
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