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Seit Januar 2001 werden die bisherigen gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten durch eine dreistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt:

  • keine Leistung erhält: Wer noch mindestens sechs Stunden pro Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann.

  • die halbe Rente erhält: Wer zwischen drei und sechs Stunden / Tag arbeiten kann.

  • die volle Rente erhält: Wer weniger als drei Stunden / Tag arbeiten kann.

Allerdings wurde die Arbeitsmarktlage bei der neuen Rente berücksichtigt. Berufstätige, die älter als Geburtsjahr 1961 sind, werden bei der Einstufung der Berufsunfähigkeit wie bisher behandelt. Sie erhalten jedoch nur die halbe Erwerbsminderungsrente.

Man sollte aber unbedingt wissen: Wenn man Erwerbsminderungsrente bekommt, beträgt diese nur maximal 40 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr.

 
 
 
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