


| Steuererklärung - Abgabe bis Ende Mai oder Antrag auf Fristverlängerung |
| 21.05.2012 - 17:00 - Finanzen |
| „Kalte Progression“ - Wenn sich mit dem Lohn auch die Steuerzahlung erhöht |
| 14.05.2012 - 17:00 - Begriffe |
| Wohngebäudeversicherung umfasst Hausrat nicht |
| 07.05.2012 - 17:00 - Urteil |
| Mehr Sonne, aber sicher! |
| 30.04.2012 - 17:00 - Gesundheit |
| Gewährleistung und Garantie |
| 23.04.2012 - 17:00 - Allgemeines |
| 0 Artikel im Warenkorb | |
| Gesamt | 0,00 € |
| inkl. MwSt., zzgl. Versand | |
Angebot für eine Gebäudeversicherung anfordern.
Angebot anfordern Bei einem komplett zerstörten Gebäude wird Ersatz geleistet. Grundlage hierfür ist der ortsübliche Neubauwert am Schadenstag. Allerdings zahlt die Versicherung diesen Neuwert nur, wenn das Gebäude innerhalb von 3 Jahren wieder aufgebaut wird. Geschieht dies nicht, so zahlt die Versicherung nur den Zeitwert des Gebäudes aus.
Für ein beschädigtes Gebäude werden die notwendigen Reparaturkosten ersetzt. Für sonstige zerstörte oder abhandengekommene, versicherte Sachen wird der Wiederbeschaffungspreis durch den Versicherer geleistet.
Als Beispiel hier ein Schadensfall: Ein Sturm mit Windstärke 10 deckt das Dach eines Einfamilienhauses ab; Regenwasser durchnässt den Wohnraum...
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Gebäudeversicherung. Bitte verwenden Sie dazu unser Kontaktformular.
zum Kontaktformular |