


| Steuererklärung - Abgabe bis Ende Mai oder Antrag auf Fristverlängerung |
| 21.05.2012 - 17:00 - Finanzen |
| „Kalte Progression“ - Wenn sich mit dem Lohn auch die Steuerzahlung erhöht |
| 14.05.2012 - 17:00 - Begriffe |
| Wohngebäudeversicherung umfasst Hausrat nicht |
| 07.05.2012 - 17:00 - Urteil |
| Mehr Sonne, aber sicher! |
| 30.04.2012 - 17:00 - Gesundheit |
| Gewährleistung und Garantie |
| 23.04.2012 - 17:00 - Allgemeines |
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Das bedeutet, je länger Sie unfallfrei fahren, um so günstiger wird Ihre Schadensfreiheitsklasse und demzufolge auch der Beitrag.
Für Fahranfänger ist diese Regelung nachteilig, denn als Fahranfänger beginnt man meist bei SF-Klasse 0 mit 240 Prozent Beitragssatz. Anschließend wird man in der Regel für jedes Jahr ohne Unfall vom Versicherer in eine günstigere Schadensklasse eingestuft.
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| Besondere Regelungen ... |
| Regionalklassen, Typklassen ... |
... bieten die Versicherungsgesellschaften unter anderem: für Fahranfänger, Zweitwagenbesitzer, Zweitwagen wie Erstwagen, bei Vertragsunterbrechung, Rabattübertragung sowie Führerscheinregel, Partnerregel, usw. |