Ein speziell ausgebildeter Assistenzhund kann unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfsmittel anerkannt werden. Das hat ein Gericht in einem aktuellen Eilverfahren entschieden.
Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vollständig ausüben kann, hat unter Umständen trotzdem Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung – auch dann, wenn noch einzelne Tätigkeiten möglich sind. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle.
Dass die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft private Vorsorge im Rentenbereich notwendig macht,
ist inzwischen den meisten Menschen bewusst. Aber auch Pflegeleistungen werden immer wichtiger und nicht immer
ist man erst im Alter auf Pflegeleistungen angewiesen.