Ein Prosit auf die Gemütlichkeit – aber besser mit Maß: Sobald Alkohol im Spiel ist, kann der Versicherungsschutz schnell bröckeln. Das zeigt eine aktuelle Analyse von Verivox, die typische Wiesn-Szenarien unter die Lupe genommen hat. Ergebnis: Bei vier von fünf Versicherungen kann der Schutz eingeschränkt sein oder ganz entfallen.
Kfz-Versicherung: Ab 0,3 Promille drohen Konsequenzen
Wer nach dem Volksfest ins Auto steigt, riskiert mehr als nur den Führerschein. Bereits ab 0,3 Promille und ersten Ausfallerscheinungen kann ein Unfall zu strafrechtlichen Folgen führen. Die Kfz-Haftpflicht zahlt zwar zunächst den Schaden des Unfallgegners, kann sich aber bis zu 5.000 Euro vom Verursacher zurückholen. In der Vollkasko droht sogar ein Totalausfall – je nach Promillewert darf die Versicherung ihre Leistung vollständig kürzen.
Privathaftpflicht: Wenn der Spaß teuer wird
Auch abseits der Straße kann Alkohol teuer werden. Wer etwa im Festzelt das Smartphone des Nachbarn mit einer Bierdusche trifft oder beim Tanzen das Inventar beschädigt, kann auf seine Privathaftpflichtversicherung hoffen – aber nicht immer. „In modernen Tarifen sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen oft eingeschlossen, aber längst nicht in jeder Police“, erklärt Aljoscha Ziller, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH.
Während Getränkeflecken oder Risse im Dirndl meist versichert sind, gelten Abnutzung oder Schweißspuren als Gebrauchsschäden – und bleiben damit unversichert.
Rechtsschutzversicherung: Wenn der Streit eskaliert
Ein Streit im Bierzelt kann schnell vor Gericht enden. Kommt es zu einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, greift nur ein erweiterter Straf-Rechtsschutz – Standard-Tarife decken solche Fälle in der Regel nicht ab. Wird dem Betroffenen Vorsatz oder gar ein Verbrechen vorgeworfen, entfällt der Versicherungsschutz vollständig.
Zahnzusatz- und Unfallversicherung: Wenn die Wiesn schmerzhaft wird
Ein Sturz von der Bierbank kann nicht nur peinlich, sondern auch kostspielig sein. Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten häufig auch dann, wenn Alkohol im Spiel war – vorausgesetzt, der Vertrag deckt Zahnersatz zu 100 Prozent ab.
Anders bei der Unfallversicherung: Hier hängt die Leistung vom Tarif ab. Viele Anbieter schließen Alkoholunfälle unter dem Begriff „Bewusstseinsstörung“ aus. Nur wer spezielle Bausteine wie Sofortleistungen bei Knochenbrüchen oder Tagegelder vereinbart hat, kann auf Entschädigung hoffen.