Mehr Zuschuss vom Arbeitgeber für privat Krankenversicherte

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer können seit Jahresbeginn mit einem höheren Arbeitgeberzuschuss rechnen. Hintergrund ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und des durchschnittlichen Zusatzbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dadurch steigt auch der maximale Zuschuss, den Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung leisten.

Der Arbeitgeber übernimmt grundsätzlich bis zu 50 Prozent des Beitrags zur privaten Krankenversicherung – allerdings nur bis zur Höhe des maximalen Zuschusses, den auch gesetzlich Versicherte erhalten. Dieser Höchstbetrag liegt nun bei 508,59 Euro im Monat und damit rund 37 Euro höher als zuvor.

Für viele privat Versicherte lohnt es sich, den eigenen Versicherungsschutz jetzt zu überprüfen. Denn nicht alle schöpfen den Arbeitgeberzuschuss bereits vollständig aus. Wer bislang unterhalb des Höchstbetrags lag, kann den zusätzlichen Zuschuss nutzen, ohne selbst mehr zahlen zu müssen.

Der höhere Arbeitgeberanteil kann zum Beispiel eingesetzt werden, um den Versicherungsschutz gezielt zu verbessern oder um für steigende Beiträge im Alter vorzusorgen. Möglich ist etwa der Abschluss eines Beitragsentlastungstarifs, der die monatliche Belastung im Ruhestand dauerhaft senkt. Für Arbeitnehmer ergeben sich dabei häufig zusätzliche steuerliche Vorteile.

Unterm Strich gilt: Der gestiegene Arbeitgeberzuschuss verschafft privat Krankenversicherten mehr finanziellen Spielraum – und eröffnet die Chance, den eigenen Versicherungsschutz sinnvoll anzupassen.

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