Gewitter, Starkregen und überflutete Keller: Naturgefahren verursachen jedes Jahr Milliardenschäden. Trotzdem fehlt bei vielen Wohngebäuden noch ein wichtiger Versicherungsschutz.
Ein speziell ausgebildeter Assistenzhund kann unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfsmittel anerkannt werden. Das hat ein Gericht in einem aktuellen Eilverfahren entschieden.
Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vollständig ausüben kann, hat unter Umständen trotzdem Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung – auch dann, wenn noch einzelne Tätigkeiten möglich sind. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle.
Die Unfall-Zusatzversicherung ergänzt den Versicherungschutz und versichert die wirtschaftlichen Folgen bei Unfalltod. Sie ist nur in Verbindung mit einer Hauptversicherung, wie einer
Kapitallebensversicherung
bzw.
Private Rentenversicherung
oder einer Risikoversicherung möglich. Die vereinbarte Versicherungssumme aus diesen Verträgen erhöht (meist verdoppelt) sich bei einem Unfalltod.