§ 833
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Die private Unfallversicherung schützt bei vielen Unfällen im Alltag. Doch nicht jede Gesundheitsschädigung fällt automatisch unter den Versicherungsschutz. Das zeigt ein Fall aus dem Jahresbericht der Versicherungsombudsfrau.
Gewitter, Starkregen und überflutete Keller: Naturgefahren verursachen jedes Jahr Milliardenschäden. Trotzdem fehlt bei vielen Wohngebäuden noch ein wichtiger Versicherungsschutz.
Ein speziell ausgebildeter Assistenzhund kann unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfsmittel anerkannt werden. Das hat ein Gericht in einem aktuellen Eilverfahren entschieden.
Eine Hausratversicherung gehört für viele Haushalte zum wichtigen Basisschutz. Doch nicht jeder Tarif bietet automatisch umfassende Leistungen.
Mit der Freibadsaison steigt auch das Risiko für gestohlene Wertsachen. Doch nicht jeder Diebstahl ist automatisch versichert.
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

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