Gewitter, Starkregen und überflutete Keller: Naturgefahren verursachen jedes Jahr Milliardenschäden. Trotzdem fehlt bei vielen Wohngebäuden noch ein wichtiger Versicherungsschutz.
Ein speziell ausgebildeter Assistenzhund kann unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfsmittel anerkannt werden. Das hat ein Gericht in einem aktuellen Eilverfahren entschieden.
Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vollständig ausüben kann, hat unter Umständen trotzdem Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung – auch dann, wenn noch einzelne Tätigkeiten möglich sind. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle.
Unter Übergangshilfe versteht man gewöhnlich eine Kapitalleistung, die vom Versicherer bei erstmaliger Anerkennung der Berufsunfähigkeit erbracht wird. Diese Leistung könnte beispielsweise dafür verwendet werden, erforderliche Haus- oder Wohnungsumbauten zu finanzieren.
siehe:Berufsunfähigkeitsversicherung