Gewitter, Starkregen und überflutete Keller: Naturgefahren verursachen jedes Jahr Milliardenschäden. Trotzdem fehlt bei vielen Wohngebäuden noch ein wichtiger Versicherungsschutz.
Ein speziell ausgebildeter Assistenzhund kann unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfsmittel anerkannt werden. Das hat ein Gericht in einem aktuellen Eilverfahren entschieden.
Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vollständig ausüben kann, hat unter Umständen trotzdem Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung – auch dann, wenn noch einzelne Tätigkeiten möglich sind. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle.
Zweitwohnsitz der mitversicherten Personen im Inland
Versicherungsschutz besteht in der Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz für eine weitere selbstgenutzte Zweitwohnung im Inland.
Versichert sind dann auch beispielsweise Kinder bei einem Studium bzw. Ausbildung am Ausbildungsort.