Gewitter, Starkregen und überflutete Keller: Naturgefahren verursachen jedes Jahr Milliardenschäden. Trotzdem fehlt bei vielen Wohngebäuden noch ein wichtiger Versicherungsschutz.
Ein speziell ausgebildeter Assistenzhund kann unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfsmittel anerkannt werden. Das hat ein Gericht in einem aktuellen Eilverfahren entschieden.
Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vollständig ausüben kann, hat unter Umständen trotzdem Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung – auch dann, wenn noch einzelne Tätigkeiten möglich sind. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle.
Im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung gemäß den "Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen" gilt der Versicherungswert 1914 als grundsätzlich vereinbart.
Bewertet zu den Preisen von 1914, versteht man unter Versicherungswert 1914 den ortsüblichen Neuwert (Neubauwert).
Als Basisjahr dient hierbei das Jahr 1914, weil dieses das letzte Jahr mit stabilen Baupreisen war.
Zur Ermittlung des Versicherungswertes 1914 dient der Baupreisindex.