Gewitter, Starkregen und überflutete Keller: Naturgefahren verursachen jedes Jahr Milliardenschäden. Trotzdem fehlt bei vielen Wohngebäuden noch ein wichtiger Versicherungsschutz.
Ein speziell ausgebildeter Assistenzhund kann unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfsmittel anerkannt werden. Das hat ein Gericht in einem aktuellen Eilverfahren entschieden.
Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vollständig ausüben kann, hat unter Umständen trotzdem Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung – auch dann, wenn noch einzelne Tätigkeiten möglich sind. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle.
Wer einen Langzeiturlaub plant, sollte sich unbedingt it seiner Krankenversicherung (Auslandskrankenversicherung) und seiner Hausratversicherung in Verbindung setzen. Ist ein Haus oder eine Wohnung 60 Tage oder länger unbewohnt, wird das als erhöhtes Risiko betrachtet. Im schlimmsten Fall kann der Verlust des Versicherungsschutzes drohen.