Verkehrs-Rechtsschutz
Mit der Verkehrs-Rechtsschutz müssen Sie nicht aus Kostengründen auf die Durchsetzung Ihrer Rechte verzichten, denn die Kostenübernahme für Prozess und Anwalt sind gesichert.
Der optimale Versicherungsschutz für Sie und Ihre Familie - für die eigenen und auch fremde Fahrzeuge, ebenfalls für fremde Fahrer und Insassen...
- Welchen Versicherungsschutz brauchen Sie?
- Folgende Rechtsschutzgebiete werden abgedeckt
- Wann besteht beispielsweise kein Versicherungsschutz?
Kapitelübersicht
Welchen Versicherungsschutz brauchen Sie?
Wählen Sie den Versicherungsschutz nach Ihren Bedürfnissen und legen Sie in der Police fest, ob Ihre ganze Familie oder nur Sie als Versicherungsnehmer abgesichert sind:
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Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie:
- Hier gilt der komplette Versicherungsschutz für Ihre ganze Familie. Mitversichert sind Ihr Ehepartner oder Lebenspartner und Ihre noch nicht berufstätigen Kinder.
- Auch auf Ihren Lebenspartner zugelassene Fahrzeuge und z.B. das Mofa Ihres noch nicht volljährigen Kindes sind eingeschlossen.
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Verkehrs-Rechtsschutz nur für den Versicherungsnehmer:
- Hier gilt der komplette Versicherungsschutz nur für Sie als Versicherungsnehmer.
- Eingeschlossen sind alle auf Sie zugelassenen Fahrzeuge.
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Sind Sie im öffentlichen Dienst angestellt?
- Die meisten Gesellschaften bieten spezielle Rechtsschutztarife für Angestellte und Bedienstete im Öffentlichen Dienst an. Die Beiträge sind dann günstiger.
- Versicherungsschutz besteht für Sie und Ihre Familie oder nur für Sie als Versicherungsnehmer - je nach Auswahl.
Folgende Rechtsschutzgebiete werden abgedeckt
- Schadensersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Wann besteht beispielsweise kein Versicherungsschutz?
- Verfahrenskosten, die wegen Falsch-Parken entstehen
- Nichtzulassung des benutzten Fahrzeuges
- das Fahren ohne Führerschein
- keine Berechtigung des gefahrenen Fahrzeuges
- Unfall nach "Wettrennen" - z.B. auf der Autobahn
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