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Seit dem 14.11.2007 ist das Umweltschadensgesetz in Kraft.
Erstmals wurde eine öffentlich-rechtliche Haftung für Umweltschäden normiert. Das "Verursacherprinzip" wurde auf Umweltschäden ausgedehnt für deren Beseitigung bis dahin die Allgemeinheit verantwortlich war.
Der für einen Umweltschaden Verantwortliche ist zur Vermeidung und Sanierung von erheblichen Umweltschäden oder Erstattung der hierfür anfallenden Kosten (Verursacherprinzip) verpflichtet. Als Umweltschaden gilt:
Ist ein Umweltschaden eingetreten, ist der Verantwortliche zur Sanierung von Umweltschäden verpflichtet:
Leistungen der Versicherung
Es sind also nicht nur die umweltintensiven Branchen, wie Öl- und Chemie, Metallverarbeitung und Transport als potentielle Verursacher betroffen, sondern wirklich alle - auch wenn ein Gewerbe nur nebenberuflich betrieben wird!
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Umweltschadenversicherung. Bitte verwenden Sie dazu unser Kontaktformular.
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