Riester-Vertrag wiederbeleben!

Riester-Verträge lassen sich problemlos beitragsfrei stellen, wenn man Probleme hat die Prämien zu bedienen, hat das einige Vorteile. Dabei sollte man aber darauf achten, wie sich der Vertrag mit dem Garantiezins bzw. Höchstrechnungszins verhält.

Wer seine Riester-Beiträge nicht bedienen kann oder mit seinem Vertrag hadert, der muss seine staatlich geförderte Altersvorsorge nicht gleich kündigen. Stattdessen empfiehlt es sich, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Dann nämlich kann man mit den Beitragszahlungen pausieren, aber Steuervorteile und Zulagen bleiben erhalten. Das geht recht unkompliziert über einen Antrag beim Versicherer.

Dabei sollte man aber auch beachten, wie sich der Riester-Vertrag mit Blick auf den Höchstrechnungszins verhält. Denn gerade Verträge, die in Zeiten vor der Niedrigzins-Ära abgeschlossen wurden, versprechen oft einen höheren Zins als aktuelle Neuverträge. Wer seine Riester-Rente beispielsweise im Jahr 2006 abgeschlossen hat, erhält in der Regel bei „klassischen“ Verträgen einen Garantiezins von 2,75 Prozent. Bei aktuellen Neuverträgen sind es „nur“ 0,9 Prozent.

Bedingungen für Wiederinkraftsetzung des Vertrages sind verschieden

Deshalb sollten Versicherungsnehmer prüfen, ob sie ihren Vertrag wieder in Kraft setzen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist aktuell darauf hin, dass es abhängig vom Vertrag ist, mit welchem Höchstrechnungszins die Verträge weiterhin verzinst werden, wenn man sie wieder „reanimiert“.

Mitunter kommt es darauf an, wie lange ein Vertrag beitragsfrei gestellt war. Bei einer kürzeren Unterbrechung von bis zu zwei Jahren beispielsweise kann es beim ursprünglichen Rechnungszins bleiben, während nach Ablauf dieser Frist der dann aktuelle Rechnungszins gilt. Hier drohen Vorsorgesparer, Geld zu verschenken!

Weil es um die Altersvorsorge geht, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch, wenn man seinen Riester-Vertrag wieder in Kraft setzt. Auch mit Blick auf die staatliche Förderung: Nach Informationen der zuständigen Zulagenstelle schöpft nur ein Bruchteil der Riester-Sparer die volle Zulage aus, nämlich 6,7 Millionen von 16,5 Millionen Sparern. Grund sind unter anderem die hohen bürokratischen Hürden beim Antrag auf die Zulagen. Hier sollte man sich nicht scheuen, den Rat eines Fachmannes einzuholen.

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