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| 21.05.2012 - 17:00 - Finanzen |
| „Kalte Progression“ - Wenn sich mit dem Lohn auch die Steuerzahlung erhöht |
| 14.05.2012 - 17:00 - Begriffe |
| Wohngebäudeversicherung umfasst Hausrat nicht |
| 07.05.2012 - 17:00 - Urteil |
| Mehr Sonne, aber sicher! |
| 30.04.2012 - 17:00 - Gesundheit |
| Gewährleistung und Garantie |
| 23.04.2012 - 17:00 - Allgemeines |
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Ihr Angestellter ist mit seiner Kündigung nicht einverstanden - er klagt.
Rechtstreitigkeiten können zu einem unkalkulierbaren Risiko werden. Als Selbstständiger oder Unternehmer müssen Sie sich davor schützen. Bei dieser Versicherung besteht Schutz für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender und freiberuflich Tätiger.
Die Angestellten des Versicherungsnehmers sind in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten mitversichert. Der versicherte Personenkreis umfasst nach §28 ARB AVB:
Vereinfacht gesagt umfasst der Firmenrechtsschutz folgende versicherten Module nach §28 ARB AVB:
Zusätzlich können Sie sich gegen strafrechtliche Risiken mit der Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) absichern. Lassen Sie sich beraten!
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