


| Steuererklärung - Abgabe bis Ende Mai oder Antrag auf Fristverlängerung |
| 21.05.2012 - 17:00 - Finanzen |
| „Kalte Progression“ - Wenn sich mit dem Lohn auch die Steuerzahlung erhöht |
| 14.05.2012 - 17:00 - Begriffe |
| Wohngebäudeversicherung umfasst Hausrat nicht |
| 07.05.2012 - 17:00 - Urteil |
| Mehr Sonne, aber sicher! |
| 30.04.2012 - 17:00 - Gesundheit |
| Gewährleistung und Garantie |
| 23.04.2012 - 17:00 - Allgemeines |
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Wie sehen eigentlich Ihre Wünsche für die Zukunft aus?
Durch Bausparen können diese Wünsche realisierbar werden. Sie nutzen die Vorteile durch günstige und sichere Zinsen und haben ebenso Anspruch auf staatliche Förderungen! Wenn Sie jetzt mit Bausparen beginnen, wird Ihr Guthaben in der Ansparphase attraktiv verzinst. Zusätzlich sichern Sie sich ein zinsgünstiges und stabiles Darlehn.
Und bei einem Bausparvertrag können Sie gleichzeitig zwei staatliche Förderungen in Anspruch nehmen: die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage!
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen bekommen, können Sie trotzdem die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten.
Dabei muss der Arbeitgeber den jeweiligen VL-Jahresbetrag Ihres Gehaltes direkt auf Ihren Bausparvertrag überweisen.
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zum Thema Bausparen. Verwenden Sie dazu unser Kontaktformular. mehr... |
| Was ist ein Bausparvertrag? |
| Die Wohnungsbauprämie (WoP) |
| Die Arbeitnehmer-Sparzulage |
| Wohn-Riester |
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