Beratungs - Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

§2 Abs. k) ARB AVB

...für Rat und Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in Familien, lebenspartnerschafs- und erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängen; ....