Beratungs - Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
§2 Abs. k) ARB AVB
...für Rat und Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in Familien, lebenspartnerschafs- und erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängen; ....


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