Versicherte Schäden
Bei folgenden Schäden schützt Sie eine Feuerversicherung:
- Brand
- Blitzschlag, nur bei direktem Übergang in die versicherte Sache
- Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers
- Explosion
- Löschen
- Niederreissen
- Aufräumen
Gewitter, Starkregen und überflutete Keller: Naturgefahren verursachen jedes Jahr Milliardenschäden. Trotzdem fehlt bei vielen Wohngebäuden noch ein wichtiger Versicherungsschutz.
Ein speziell ausgebildeter Assistenzhund kann unter bestimmten Voraussetzungen als Hilfsmittel anerkannt werden. Das hat ein Gericht in einem aktuellen Eilverfahren entschieden.
Eine Hausratversicherung gehört für viele Haushalte zum wichtigen Basisschutz. Doch nicht jeder Tarif bietet automatisch umfassende Leistungen.
Mit der Freibadsaison steigt auch das Risiko für gestohlene Wertsachen. Doch nicht jeder Diebstahl ist automatisch versichert.
Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vollständig ausüben kann, hat unter Umständen trotzdem Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung – auch dann, wenn noch einzelne Tätigkeiten möglich sind. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle.
Bei folgenden Schäden schützt Sie eine Feuerversicherung:

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